Herzlich Willkommen
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FDP Kerken
Über uns
Wir freuen uns, dass Sie sich über unsere Arbeit für Kerken informieren möchten. Nach der Reaktivierung unseres Ortsverbands im Dezember 2024 möchten wir als Freie Demokraten neue Impulse setzen und unsere Gemeinde gemeinsam voranbringen. Unser Ziel ist es, Kerken moderner, lebenswerter und zukunftsfähiger zu gestalten: Familien zu entlasten, Unternehmen und Handwerksbetriebe zu stärken, Schulen und Kindergärten optimal auszustatten und einen spürbaren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Im Gemeinderat sind wir seit der Kommunalwahl am 14. September 2025 wieder vertreten und arbeiten engagiert daran, aktiv an Kerkens Zukunft mitzuwirken. Denn wir wissen: Veränderungen erreicht man nicht mit Worten allein, sondern durch tatkräftigen Einsatz – Tag für Tag.
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
Vorstand
Adrian Assenmacher
Dr. Jochen Winkler